Konformitätsbewertung MID, Modul F

Seit Jahren führt Metegra Konformitätsbewertungen für Messgeräte gemäß der Richtlinie 2004/22/EG, Anhang F durch.

Es zwei alternative Verfahren für die Kontrolle der Konformität von Messgeräten:
•    „Kontrolle der Konformität mit den messtechnischen Anforderungen durch Untersuchung und Prüfung jedes einzelnen Gerätes“
•    „Statistische Kontrolle der Konformität mit den messtechnischen Anforderungen“.


Für die Durchführung der Untersuchungen und Prüfungen ist die EG-Baumusterprüfbescheinigung heranzuziehen. Als Fehlergrenzen für die Bewertung der Messabweichungen sind die MPE-Werte der messgerätespezifischen Anhänge MI-001 bis MI-004 heranzuziehen.

Statistische Kontrolle der Konformität

Bei der statistischen Kontrolle der Konformität sind gemäß MID, Anhang F, Kap. 5.3 die folgenden Kriterien zu berücksichtigen:
•    „ein normales Qualitätsniveau entsprechend einer Annahmewahrscheinlichkeit von 95 % und einer Nichtübereinstimmungsquote von weniger als 1 %;
•    ein Qualitätsgrenzniveau entsprechend einer Annahmewahrscheinlichkeit von 5 % und einer Nichtübereinstimmungsquote von weniger als 7 %.“
Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch Anwendung der Stichprobenpläne der Tabellen 1 und 2 gewährleistet. Der Stichprobenplan der Tabelle 2 kann im Stichprobenumfang der Tabelle 1 angepasst werden, solange die Prüfschärfe des Verfahrens nicht reduziert wird.
Im Übrigen wird das Prüfverfahren gem. IEC 62058, Teile 11, 21 und 31 angewandt.

Tabelle 1: Stichprobenplan für kritische Nichtkonformitäten (z.B. Isolationsprüfung, Zählerkonstante)

                          

Losgröße

 
 

Stichproben-umfang

 
 

Anzahl fehlerhafter Zähler

 
 

Annahme

 
 

Rückweisung

 
 

101 bis 500[1]

 
 

40

 
 

0

 
 

1

 
 

501 bis 1200[2]

 
 

80

 
 

0

 
 

1

 
 

1201 bis 3200[3]

 
 

125

 
 

0

 
 

1

 

Tabelle 2: Stichprobenplan für unkritische Nichtkonformitäten

                                                  

 

Losgröße

 
 

Stichprobe

 
 

Stichproben-umfang

 
 

Kumulativer Stichproben-umfang 

 
 

Anzahl fehlerhafter Zähler[4]

 
 

Annahme

 
 

Rückweisung

 
 

101 bis 500[5]

 
 

1. Ziehung

 
 

40

 
 

 ---

 
 

0

 
 

1

 
 

501 bis 1200[6]

 
 

1. Ziehung

 
 

50

 
 

50

 
 

0

 
 

2

 
 

2. Ziehung

 
 

50

 
 

100

 
 

1

 
 

2

 
 

1201 bis 3200[7]

 
 

1. Ziehung

 
 

80

 
 

80

 
 

0

 
 

3

 
 

2. Ziehung

 
 

80

 
 

160

 
 

3

 
 

4

 

Bei Losgrößen von 1 bis 100 Stück muss das Verfahren der „Kontrolle der Konformität mit den messtechnischen Anforderungen durch Untersuchung und Prüfung jedes einzelnen Gerätes“ angewendet werden.

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 [1] Ermittelt mit Programm „OC“, Ver. 3.3, © Marcus Wenzel, TU Ilmenau

[2] Gemäß IEC 62058-11, Tabelle 6

[3] Gemäß IEC 62058-11, Tabelle 6

[4] In den Zeilen „2. Ziehung“ bezieht sich die Anzahl der fehlerhaften Zähler jeweils auf den kumulativen Stichprobenumfang.

[5] Ermittelt mit Programm „OC“, Ver. 3.3, © Marcus Wenzel, TU Ilmenau

[6] Gemäß IEC 62058-11, Tabelle 7

[7] Gemäß IEC 62058-11, Tabelle 7