Stichprobenprüfung

Am Ende der Eichgültigkeit eines im Versorgungsnetz eingebauten Kaltwasserzählers hat der Verwender (z. B. Energieversorger) mehrere Möglichkeiten die Messstelle wieder mit einem abrechnungsfähigen Zähler auszustatten:

 

1. Ausbau und Entsorgung des vorhandenen Wasserzählers. Anschließend wird ein geeichter Wasserzähler montiert. Dieser Wasserzähler kann Fabrik neu oder instand gesetzt und nachgeeicht sein.

2. Alternativ kann das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer
angewendet werden. Aus Kostengründen wenden viele Messstellenbetreiber dieses Verfahren an.

Stichprobenverfahren

In der Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - ist die Möglichkeit einer Stichprobenprüfung grundsätzlich geregelt. Die Details zur Durchführung des Stichprobenverfahrens sind in den PTB-Mitteilungen 102 (1992), Heft 4 beschrieben. Im Stichprobenverfahren werden nur einige Zähler eines homogenen Loses ausgebaut und bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle untersucht. Sollte die Stichprobenprüfung erfolgreich sein, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung eines Wasserzählers um jeweils 3 Jahre. Das spart viele Kosten.

Die Durchführung der Stichprobenprüfung muss der im jeweiligen Bundesland zuständigen Eichaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Verlängerung jedes einzelnen Loses wird durch die Eichbehörde anhand der mitgeteilten Prüfergebnisse genehmigt.

Es kann das Einfach- oder Doppel-Stichprobenverfahren angewendet werden. Die Mindestanzahl der notwendigen Prüflinge (Stichprobenumfang) kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Einfach-Stichprobenprüfung
Doppel-Stichprobenprüfung