Annahmeprüfung von Neuzählern
Bei neu eingekauften Zählern kann gemäß Handelsgesetzbuch (HGB, § 377) eine Warenannahmeprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung muss umgehend (innerhalb von 5 Werktagen) durchgeführt werden, um Mängel rügen zu können.
In den letzten Jahren wiesen jedes Jahr durchschnittlich ca. 5 % bis 25 % der bei Metegra untersuchten Lieferlose von Wasserzählern Mängel auf.
Aus diesem Grund lassen viele Messstellenbetreiber ihre Zähler nach der Anlieferung sofort bei der Metegra untersuchen, um ihre Investitionen zu schützen.
Die Warenannahmeprüfungen werden auf der Grundlage der folgenden Richtlinien durchgeführt:
1. E.ON - Spezifikation "Warenannahmeprüfungen an Kaltwasserzählern der Größen Qn 1,5 - 10,0 m³/h"
oder alternativ
2. DVGW-Arbeitsblatt W 421 "Wasserzähler - Anforderungen und Prüfungen, Anhang B (informativ) - Leitfaden für Wareneingangsprüfungen von Wohungs- und Hauswasserzählern verschiedener Nenn- bzw. Dauerdurchflüsse", Mai 2009.

