Stichprobenprüfung
In der Praxis wird das Stichprobenverfahren bei Wärmezählern selten angewendet, da entweder die Qualität des Heizungswassers zu schlecht ist oder die Qualität der Wärmezähler.
Stichprobenverfahren
In der Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - ist die Möglichkeit einer Stichprobenprüfung grundsätzlich geregelt. Die Details zur Durchführung des Stichprobenverfahrens sind in den PTB-Mitteilungen 120 (2010) beschrieben. Im Stichprobenverfahren werden nur einige Zähler eines homogenen Loses ausgebaut und bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle untersucht. Sollte die Stichprobenprüfung erfolgreich sein, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung von kompletten Wärmezählern oder Volumenmessteilen jeweils 3 Jahre und bei den Teilgeräten Rechenwerk und drahtgewickelte Temperaturfühlerrpaare sowie lange (>70 mm) Temperaturfühlerpaare in Schichttechnik um jeweils 5 Jahre.
Die Durchführung der Stichprobenprüfung muss der im jeweiligen Bundesland zuständigen Eichaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Verlängerung jedes einzelnen Loses wird durch die Eichbehörde anhand der mitgeteilten Prüfergebnisse genehmigt.
Die Anzahl der notwendigen Prüflinge (Stichprobenumfang) kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

