Annahmeprüfung von Neuzählern

Bei neu eingekauften Zählern kann gemäß Handelsgesetzbuch (HGB, § 377) eine Warenannahmeprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung muss umgehend (innerhalb von 5 Werktagen) durchgeführt werden, um Mängel rügen zu können.

In den letzten Jahren wiesen jedes Jahr durchschnittlich ca. 35 % bis 80 % der bei Metegra untersuchten Lieferlose von Wärmezählern Mängel auf.

Aus diesem Grund lassen viele Messstellenbetreiber ihre Zähler nach der Anlieferung sofort bei der Metegra untersuchen, um ihre Investitionen zu schützen.

Die Warenannahmeprüfungen werden auf Grundlage der folgenden Richlinie durchgeführt:

AGFW-Hinweis FW 214 "Annahmeprüfung von Wärmezählern und Wärmezähler-Teilgeräten", Oktober 2006.