Stichprobenprüfung
Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit
Am Ende der Eichgültigkeit eines im Versorgungsnetz eingebauten Gaszählers der Größen G 2,5 - G 6 hat der Verwender (z. B. Energieversorger) mehrere Möglichkeiten, die Messstelle wieder mit einem abrechnungsfähigen Gaszähler auszustatten:
1. Ausbau und Entsorgung des vorhandenen Gaszählers, anschließend wird ein geeichter Gaszähler montiert. Dieser Gaszähler kann Fabrik neu oder Instand gesetzt und nachgeeicht sein.
2. Alternativ kann das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer angewendet werden. Aus Kostengründen wenden viele Messstellenbetreiber dieses Verfahren an.
Stichprobenverfahren
In der Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - ist das Stichprobenverfahren grundsätzlich geregelt. Die Details zur Durchführung des Stichprobenverfahrens für Gaszähler sind in den PTB-Mitteilungen 102 (1992) und 107 (1997) beschrieben. Im Stichprobenverfahren werden nur einige Zähler eines homogenen Loses ausgebaut und bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle untersucht. Sollte die Stichprobenprüfung erfolgreich sein, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung eines Gaszählers um jeweils 4 Jahre. Dies spart viele Kosten.
Die Durchführung der Stichprobenprüfung muss der im jeweiligen Bundesland zuständigen Eichaufsichtsbehörde angezeigt werden, welche die Verlängerung jedes einzelnen Loses anhand der mitgeteilten Prüfergebnisse genehmigt.
Es kann das Einfach- oder Doppel-Stichprobenverfahren angewendet werden. Die Mindestanzahl der notwendigen Prüflinge (Stichprobenumfang) kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.



