Instandsetzung und Nacheichung von Balgengaszählern
Eine Instandsetzung und Nacheichung von Balgengaszählern ist für viele Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll. In der Regel findet die Instandsetzung nach definierten Reparaturklassen (Klasse I oder Klasse II) statt.
Der Unterschied beider Klassen besteht darin, dass bei der Reparaturklasse I das eigentliche Zählergehäuse nicht geöffnet wird . Es findet hier lediglich eine äußere Instandsetzung (inkl. Justierung und Nacheichung des Zählers) statt. Der Zustand des Messwerks kann nur bei der Reparaturklasse II sicher beurteilt werden. Der Aufwand hierfür ist allerdings höher und somit deutlich teurer.
Gerade bei Zählern, die erst eine Eichperiode hinter sich haben, kann ein Zähler kostengünstig nach der Reparaturklasse I aufgearbeitet werden. Durch eine vorgeschaltete Eingangsprüfung der einzelnen Geräte können defekte Zähler schon im Vorfeld aussortiert werden.
Gegenüber einem neuen Haushaltsbalgengaszähler kostet bei der Reparaturklasse I eine Instandsetzung und Nacheichung nur ca. 50 - 60 % des Neupreises.
Instandsetzungsumfang der Klasse I:
- Vorprüfung (Prüfung der Instandsetzungswürdigkeit des Zählers) inkl. Druckprobe
- Äußerliche Reinigung des Gehäuses
- Beseitigung äußerlicher Beschädigungen
- Prüfung des Zählwerks und Ersatz schadhafter Teile
- auf Kundenwunsch: Zählwerknullstellung, evtl. Aufbringen von Barcode oder von eigenen Logos
- ggf. Ausrüstung mit Impulsgebern
- Justierung und Nacheichung
- Erneuerung der Anschlussdichtung G2,5/E - G16/E
- neue Lackierung des Gehäuses nach Kundenwunsch (Standardfarbe: Hammerschlag, grau)
Alle ausgeführten Arbeiten entsprechen den Vorschriften des DVGW Arbeitsblattes G 615.


