Annahmeprüfung von Neuzählern

Bei neu eingekauften Zählern kann gemäß Handelsgesetzbuch (HGB, § 377) eine Warenannahmeprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung muss umgehend (innerhalb von    5 Werktagen) durchgeführt werden, um Mängel rügen zu können.

In den letzten Jahren wiesen jedes Jahr durchschnittlich ca. 5 % bis 10 % der bei Metegra untersuchten Lieferlose von Gaszählern Mängel auf.

Aus diesem Grund lassen viele Messstellenbetreiber ihre Zähler nach der Anlieferung sofort bei der Metegra untersuchen, um ihre Investitionen zu schützen.

Die Warenannahmeprüfungen werden auf der Grundlage der folgenden Richtlinien durchgeführt:

1. E.ON Spezifikation "Leistungsbeschreibung für Warennahmeprüfungen an Balgengaszählern der Größen G2,5; G4 und G6"
oder alternativ
2. DVGW-Information Nr. 14 "Leitfaden für Qualitätskontrollen des Wareneingangs von Balgengaszählern".