Stichprobenprüfung
Am Ende der Eichgültigkeit eines im Versorgungsnetz eingebauten Stromzählers hat der Verwender (z. B. Energieversorger) mehrere Möglichkeiten den Zählpunkt wieder mit einem abrechnungsfähigen Stromzähler auszustatten:
- Ausbau und Entsorgung des vorhandenen Stromzählers. Anschließend wird ein geeichter Stromzähler montiert. Dieser Stromzähler kann Fabrik neu oder instandgesetzt und nachgeeicht sein.
- Alternativ kann das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer angewendet werden.
Aus Kostengründen wenden viele Messstellenbetreiber dieses Verfahren an.
Stichprobenverfahren
In der Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - ist die Möglichkeit einer Stichprobenprüfung grundsätzlich geregelt. Die Details zur Durchführung des Stichprobenverfahrens sind in den PTB-Mitteilungen 110 (2000) beschrieben. Im Stichprobenverfahren werden nur einige Zähler eines homogenen Loses ausgebaut und bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle untersucht. Sollte die Stichprobenprüfung erfolgreich sein, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung eines Elektrizitätszählers um jeweils 5 Jahre. Das spart viele Kosten.
Die Durchführung der Stichprobenprüfung muss der im jeweiligen Bundesland zuständigen Eichaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Verlängerung jedes einzelnen Loses wird durch die Eichbehörde anhand der mitgeteilten Prüfergebnisse genehmigt.
Es kann das Einfach- oder Doppel-Stichprobenverfahren angewendet werden. Sollte das Ergebnis der Stichprobenprüfung positiv ausfallen, so können alle restlichen Zähler des Loses im Netz verbleiben.
Die Anzahl der notwendigen Prüflinge (Stichprobenumfang) kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.



