Annahmeprüfung von Neuzählern
Bei neu eingekauften Zählern kann gemäß Handelsgesetzbuch (HGB, § 377) eine Warenannahmeprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung muss umgehend (innerhalb von 5 Werktagen) durchgeführt werden, um Mängel rügen zu können.
In den letzten Jahren wiesen jedes Jahr durchschnittlich ca. 10 % bis 20 % der bei Metegra untersuchten Lieferlose von Elektrizitätszählern Mängel auf. Aus diesem Grund lassen viele Messstellenbetreiber ihre Zähler nach der Anlieferung sofort bei der Metegra untersuchen, um ihre Investitionen zu schützen.
Bei der Metegra kann zwischen zwei Verfahren zur Warenannahmeprüfung von Elektrizitätszählern ausgewählt werden:
- FNN "Leitfaden für die Annahmeprüfung von direkt angeschlossenen Wechselstrom-Wirkverbrauchszählern",
FNN-Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, August 2009 - Technische Spezifikation der E.ON AG, Anhang E.
